Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reseller & Agenturen

mediacode solutions S.à r.l. – BudgetGuard

Stand: 15.07.2025

1. Geltungsbereich

(1) Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der mediacode solutions S.à r.l. für alle Teilnehmer des BudgetGuard Resellerprogramms.
(2) Soweit diese Bedingungen von den allgemeinen AGB abweichen, gehen diese besonderen Bedingungen vor.
(3) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert fort.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Vermittlung potenzieller Neukunden an mediacode solutions S.à r.l. durch den Reseller.
(2) Der Reseller vermittelt ausschließlich Geschäftskontakte. Er handelt hierbei im eigenen Namen und auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
(3) Der Abschluss eines Vertrages erfolgt ausschließlich zwischen mediacode solutions S.à r.l. und dem jeweiligen Endkunden.
(4) Diese Vereinbarung begründet weder eine Handelsvertretung noch ein Franchise-, Agentur- oder Gesellschaftsverhältnis.

3. Keine Abschlussvollmacht

(1) Der Reseller ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von mediacode solutions S.à r.l. abzugeben.
(2) Insbesondere ist der Reseller nicht berechtigt,

  • Verträge abzuschließen,
  • Angebote verbindlich anzunehmen,
  • individuelle Preisnachlässe zu gewähren,
  • Garantien oder Zusicherungen abzugeben,
  • Zahlungsvereinbarungen zu treffen,
  • technische Eigenschaften verbindlich zuzusagen,
  • Supportleistungen im Namen von mediacode solutions anzubieten.

4. Vertragsabschluss

(1) mediacode solutions entscheidet nach eigenem Ermessen über den Abschluss oder die Ablehnung eines vermittelten Kundenvertrages.
(2) Aus einer Vermittlung entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
(3) mediacode solutions ist nicht verpflichtet, Gründe für die Ablehnung eines vermittelten Kunden offenzulegen.

5. Provision

(1) Der Reseller erhält für erfolgreich vermittelte Kunden eine wiederkehrende Provision gemäß der jeweils gültigen Partnervereinbarung.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich für Kunden,

  • deren Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
  • deren Zahlungen vollständig eingegangen sind,
  • deren Zahlungen endgültig beim Anbieter verbleiben,
  • und deren Vertrag nicht widerrufen, storniert oder rückabgewickelt wurde.

(3) Ein Anspruch auf Provision besteht ausschließlich für tatsächlich vereinnahmte Umsätze.

6. Auszahlung der Provision

(1) Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf sämtlicher Rückbelastungs-, Rückbuchungs- und Rückforderungsfristen des jeweils verwendeten Zahlungsmittels.
(2) Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zugrunde liegende Zahlung endgültig beim Anbieter verbleibt.
(3) Einzelheiten über den Auszahlungszeitpunkt ergeben sich aus der jeweils gültigen Partnervereinbarung.
(4) mediacode solutions ist berechtigt, Provisionszahlungen mit offenen Forderungen des Resellers zu verrechnen.

7. Laufende Provision

(1) Der Reseller erhält die vereinbarte Provision für die Dauer des jeweiligen Kundenvertrages.
(2) Voraussetzung ist, dass

  • der Endkunde den Vertrag fortführt,
  • die vereinbarten Entgelte vollständig bezahlt,
  • und kein außerordentlicher Beendigungsgrund vorliegt.

(3) Der Provisionsanspruch endet automatisch mit Beendigung des Kundenvertrages oder mit Ausbleiben der geschuldeten Zahlungen.

8. Kein Gebietsschutz

(1) Dem Reseller wird kein exklusives Vertriebsgebiet eingeräumt.
(2) mediacode solutions ist jederzeit berechtigt,

  • weitere Reseller zu bestellen,
  • Agenturpartner zu beauftragen,
  • Endkunden unmittelbar zu akquirieren,
  • bestehende Kunden selbst zu betreuen.

Hieraus entstehen keinerlei Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche.

9. Marketing

(1) Der Reseller darf BudgetGuard ausschließlich entsprechend den jeweils aktuellen Produktinformationen bewerben.
(2) Änderungen an Produktbeschreibungen oder Marketingunterlagen bedürfen der vorherigen Zustimmung von mediacode solutions.
(3) Aussagen über Produkteigenschaften dürfen ausschließlich auf Grundlage offizieller Produktinformationen erfolgen.

10. Nutzung von Marken

(1) Die Verwendung der Marken BudgetGuard sowie mediacode solutions ist ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig.
(2) Die Verwendung der Bezeichnungen

  • BudgetGuard Partner
  • Offizieller BudgetGuard Partner
  • Authorized BudgetGuard Partner

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mediacode solutions.

(3) Sämtliche Marken-, Kennzeichen- und Urheberrechte verbleiben ausschließlich bei mediacode solutions.

11. Verbotene Handlungen

Dem Reseller ist insbesondere untersagt,

  • Garantien über Einsparungen oder wirtschaftliche Ergebnisse abzugeben,
  • technische Eigenschaften unzutreffend darzustellen,
  • Preiszusagen außerhalb offizieller Preislisten zu machen,
  • Sonderkonditionen zu versprechen,
  • Aussagen im Namen von mediacode solutions zu treffen,
  • BudgetGuard oder mediacode solutions geschäftsschädigend darzustellen,
  • interne Informationen zu veröffentlichen,
  • Wettbewerbern Einblick in interne Prozesse oder technische Funktionen zu gewähren.

12. Marken- und Domainrechte

Dem Reseller ist insbesondere untersagt,

  • Domains mit den Bezeichnungen BudgetGuard oder mediacode zu registrieren,
  • Marken oder Kennzeichen anzumelden,
  • Logos zu verändern,
  • eigene Schutzrechte an den Marken geltend zu machen,
  • Social-Media-Konten oder Internetauftritte zu betreiben, die den Eindruck einer offiziellen Unternehmenspräsenz von mediacode solutions vermitteln.
  • 13. Wettbewerbs- und Reverse-Engineering-Verbot

(1) Der Reseller verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen ausschließlich zur Vermittlung von BudgetGuard zu verwenden.
(2) Es ist insbesondere untersagt,

  • interne technische Verfahren zu analysieren,
  • Algorithmen nachzubilden,
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
  • interne Abläufe zu dokumentieren,
  • Erkenntnisse zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.

14. Vertraulichkeit

(1) Sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen über BudgetGuard gelten als vertraulich.
Hierzu gehören insbesondere

  • Preisstrukturen,
  • Provisionsmodelle,
  • technische Dokumentationen,
  • Entwicklungsstände,
  • Roadmaps,
  • Sicherheitsmechanismen,
  • Algorithmen,
  • interne Prozesse,
  • Produktplanungen,
  • Vertriebsunterlagen,
  • Schulungsunterlagen,
  • sonstige nicht veröffentlichte Informationen.

(2) Diese Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieser Vereinbarung genutzt werden.
(3) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von mediacode solutions zulässig.
(4) Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus fort.

15. Datenschutz

(1) Der Reseller ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
(2) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und an mediacode solutions übermittelt werden.
(3) Der Reseller stellt sicher, dass sämtliche für eine Kontaktvermittlung erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen.

16. Beendigung der Partnerschaft

(1) Mit Beendigung der Resellerpartnerschaft endet das Recht zur Nutzung sämtlicher Marken, Logos und Werbematerialien.
(2) Der Reseller verpflichtet sich, sämtliche Hinweise auf die Partnerschaft unverzüglich von Webseiten, Social-Media-Profilen, Druckunterlagen und sonstigen Werbemitteln zu entfernen.
(3) Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(4) Neue Provisionsansprüche entstehen nach Vertragsende nicht mehr.

17. Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mediacode solutions S.à r.l.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser besonderen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der mediacode solutions S.à r.l.